Bitte beachten Sie, dass es sich bei der von mir angebotenen Beratung, Befundung und Therapie in meiner privaten Physiotherapiepraxis in Bonn ausschließlich um reine Privatleistungen handelt. Eine Zulassung der gesetzlichen Krankenversicherungen liegt in meiner Physiotherapiepraxis in Bonn nicht vor.
Es gibt daher verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit, die ich gerne individuell mit Ihnen ausarbeite.
Volle Transparenz ist mir im Vorfeld der Therapie in meiner Physiotherapiepraxis sehr wichtig. Deshalb finden Sie hier nachfolgend eine Auflistung der Kosten.
1. Physiotherapie
Die Kosten für physiotherapeutische Privatleistungen orientieren sich an den Preisen der gesetzlichen Krankenkassen gemäß §125 b SGB V ( GKV Heilmittelpreise) und werden von mir mit einem Faktor von ca. 1,2 multipliziert. Die Privatpreise meiner Praxis für Physiotherapie in Bonn können Sie aber auch gesondert als Kostenvoranschlag erhalten.
2. Mobile Physiotherapie im Hausbesuch
Die Kosten für die mobile Physiotherapie im Hausbesuch in Bonn setzen sich aus den Kosten der physiotherapeutischen Behandlung, einer Hausbesuchspauschale, den Kosten für den zeitlichen Aufwand der Fahrt und den Kosten je gefahrenen Kilometer zusammen und können je nach Entfernung abweichen. Bitte sprechen Sie mich hierauf gesondert an.
3. Heilpraktiker Leistungen
Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen betragen für Ersttermine ( min. 60 Min ) 120€ und Folgetermine je nach Zeitaufwand 40€ (20 Min), 60€ (30 Min), 80€ (40 Min) oder 120€ (60 Min). Die Preise der einzelnen Leistungen, die als Heilpraktiker zur Abrechnung herangezogen werden, orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vor Ort per EC-Karte, ggf. können Therapieserien auch per Überweisung bezahlt werden.
Grundsätzlich gilt: Erkundigen Sie sich vor dem ersten Termin über Ihren Versicherungsstatus und klären Sie eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Privatversicherung bzw. private Zusatzversicherung und Beihilfestelle. Werden einzelne Abrechnungspositionen oder Teile der Rechnung nicht in vollem Umfang von Ihrer Beihilfe oder Versicherung übernommen, ist der nicht erstattungsfähige Betrag von Ihnen selbst zu tragen.